Der "Sachverständige"

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich eine solche oder ähnlich lautende Bezeichnung zulegen. Eine Sachkunde muss nicht nachgewiesen werden. 

Tätigkeitsschwerpunkte

Ermittlung des Verkehrswertes bebauter und unbebauter Grundstücke sowie beschränkt
dinglicher Rechte des Grundeigentums gemäß § 194 BauGB
 

  • Ein- und Mehrfamilienhäuser
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • Geschäfts-, Bürogrundstücke
  • Gewerbegrundstücke, Industriegrundstücke
  • Wohnungs- und Teileigentum
  • Gartengrundstücke


Bewertungsanlässe

Warum eine Bewertung?

Es gibt vielfältige Gründe um eine Bewertung bebauter oder unbebauter Grundstücke zu veranlassen.

Anlässe können sein:

  • Verkauf bzw. Kauf oder Beleihung einer Immobilie
    Bevor eine Immobilie veräußert oder erworben wird, sollte Klarheit darüber bestehen, welcher Werte
    am Markt dafür erzielbar ist bzw. ob der geforderte Kaufpreis realistisch ist.
    Eine Immobilie soll beliehen werden. Es wird ein Gutachten benötigt um bei verschiedenen Banken
    eine Beleihungsgrundlage anbieten zu können. (Bankinterne Gutachten werden in Rechnung gestellt und sind immer nur für diese Bank verbindlich)

  • Vererben, Erben, Erbteilung, Schenkung, Nachlassregelung
    Es soll ein Testament erstellt oder im Vorgriff auf dieses, den Erben oder einer anderen Person im Vorfeld eine Schenkung gemacht werden. Um eine dem Wert entsprechende Aufteilung vornehmen zu können, ist eine unabhängige Bewertung unabdingbar. In Erbengemeinschaften befindlicher Immobilienbesitz führt oft zu Streitigkeiten hinsichtlich der weiteren Nutzung der Immobilie. Eine Realteilung, die genaue Bestimmung wer welchen Anteil oder Wert hält, ist deshalb oft sehr hilfreich. Dafür ist ebenfalls eine sachgerechte unabhängige Bewertung notwendig.

  • Einräumen von Wohnrechten, Nießbräuchen und weiteren Dienstbarkeiten
    Es wird Klarheit über den Wert eines eingeräumten Wohnrechtes, Wegerechtes oder einer sonstigen
    Dienstbarkeit und der damit verbundenen Wertminderung für die Immobilie benötigt. Eine fachgerechte unabhängige Bewertung wird benötigt.

  • Scheidungsauseinandersetzungen
    Um eine gerechte, marktgerechte Teilung zu ermöglichen, ist für diese Auseinandersetzung eine fachlich fundierte Bewertung notwendig. Substanzwerte führen nicht zwingend zu Marktwerten!

  • Bewertungen für steuerliche Festsetzungen
    Erbfälle, Überführungen von Betriebs- in Privatvermögen oder Änderungen der Betriebsstruktur können Besteuerungen durch das Finanzamt nach sich ziehen. Eine Wertermittlung eines öffentlichen bestellten und vereidigten Sachverständigen kann vor Überzahlungen bewahren.

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